firmenmantel-kauf.de - Verkaufen statt Liquidieren

Was Sie unbedingt wissen sollten

Was ist ein GmbH Mantel?

Als Mantelgesellschaft bezeichnet man eine inaktive Gesellschaft (regelmäßig) ohne positives Betriebs- und Anlagevermögen. Diese „Leergesellschaft“ besteht nur noch als Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH, …& Co. KG usw.). Da die Mantelgesellschaft zumeist schon über Jahre ohne operative Geschäftstätigkeit ist und kein  Insolvenzverfahren anhängig war (was zur Liquidation der Gesellschaft geführt hätte), kann man zunächst davon ausgehen, dass sie keine Gläubiger hat. Die Nutzung einer solchen Gesellschaft durch ihre Wiederaktivierung (i. S. v. Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit) kann vielfältige Vorteile haben

Welche Rolle spielt der Verlustvortrag?
Als ein weiterer Vorteil wird seit Jahren die Übernahme der in der Mantelgesellschaft bestehenden steuerlichen Verlustvorträge be- schrieben. In diesem Zusammenhang hatte in den letzten 30 Jahren ein regelrechter Handel mit Verlustvorträgen stattgefunden. Als Kaufpreis für derartige Mantelgesellschaften wurden bis zu 50% der Verlustvorträge gefordert. Nach wie vor hält sich hartnäckig die Meinung, dass mit dem Erwerb einer Mantelgesellschaft die Verlust- vorträge mit übernommen werden können. Das ist allerdings ein gefährlicher Irrtum. Mit der Übernahme der Gesellschaft durch den Erwerber erlöschen die Verlustvorträge. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, den „Handel mit Verlusten“ weitestgehend zu unterbinden. Es ist – ohne den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen – nicht möglich durch Rechts- oder Gestaltungsgeschäft das Erlöschen der Verlustvorträge zu umgehen. Zurzeit gilt folgende gesetzliche Regelung:

„Bei mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsübertragungen auf einen Erwerber oder eine „Erwerberhand” von mehr als 25% und von bis zu 50% innerhalb eines Fünfjahreszeitraums entfallen nicht genutzte Verluste, die bis zum schädlichen Anteilserwerb entstanden sind, anteilig im Verhältnis zur Übertragungsquote.“

Verlust der positiven Außenwirkung durch den Verkauf?

Die Vorrausetzungen für einen erfolgreichen Gesellschaftsverkauf sind klare vertragliche Regelungen. Diese müssen die Interessen der beiden Vertragsparteien (Verkäufer/ Erwerber) ausgewogen und fair berücksichtigen.

Die Interessen des Verkäufers liegen darin, mit der Gesellschaft endgültig und rechtssicher abschließen zu können. Es geht den Verkäufer regelmäßig darum, dass nach Firmenverkauf keine Nachforderungen an ihn gerichtet werden oder Nachhaftungen und Inanspruchnahmen auftreten. Auch will er eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten nach dem Verkauf der Gesellschaft.

Der Erwerber will eine lastenfreie Gesellschaft erwerben und die Vorteile einer positiven Außenwirkung der Mantelgesellschaft nutzen. Die Lastenfreiheit der Gesellschaft lässt sich nachweisen, überprüfen und vertraglich absichern.

Diese Prüfung können Sie über unsere unabhängigen Kompetenzpartner vornehmen lassen. Der Erhalt und die Übertragung der positiven Außenwirkung der Mantelgesellschaft sind dagegen nicht so einfach. Auch dafür können Sie unsere jahrelange Erfahrung nutzen.

Die positive Außenwirkung der Mantel- gesellschaft wird bestimmt durch das Rating der Wirtschaftsauskünfte, zumeist in Form eines Bonitätsindexes. Dieser Index ist eine Bewertung die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt:

Alter des Unternehmens
Branchenbewertung (Risikoklasse)
Zahlverhalten in der Vergangenheit
Bilanzdatenauswertung und Ertragsvorschau
Informationen zum Geschäftsführer und der Gesellschafter
Wie bleibt der Bonitätsindex erhalten?
Wird die Mantelgesellschaft durch plötzlichen Wechsel der Gesellschafter/ Geschäftsführer (im öffentlichen Handelsregister) erkennbar veräußert, wird es sehr wahrscheinlich zur Abwertung oder völligen Verlust des Bonitätsindexes der Gesellschaft in den Wirtschaftsauskünften kommen. Der Er- werber wird sich dann fragen, für was er eigentlich den Kaufpreis bezahlt hat. Der Verkäufer wird darauf hinweisen, dass er auf die neuen Geschäfte des neuen Inhabers keinen Einfluss hat und haben will und daher sein sofortiges Ausscheiden aus der Gesellschaft zwingend erforderlich war.
Lassen sich diese beiden Interessen rechtssicher vereinbaren? Ja, mit unserer professionellen Unterstützung!
Den Wert eines Firmenmantels ermitteln

Den Wert eines Firmenmantels festzustellen dient dazu, einen realistischen Verkaufspreis zu finden. Gerade in der Höhe des Wertes, bzw. Kaufpreises, liegt der häufigste Grund für Differenzen zwischen einem Käufer und dem Verkäufer. Die Ermittlung des Firmen- mantelwertes ist daher ein ganz entscheidender Punkt bei die diesen Transaktionen. Den absolut richtigen und einzigen Firmenmantelwert gibt es nicht. In der Regel ist der Kaufpreis das Ergebnis längerer, häufig zäher Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer.

Mit der Firmenmantelkurzbewertung Ihres Unternehmens nach der einfachen Methode – basierend auf unseren langjährigen Markt- und Branchenkenntnissen, dem vorhandenem positivem oder negativem Vermögen der Gesellschaft – helfen wir Ihnen, schnell und fundiert eine möglichst objektive Aus- gangsbasis für die Wertermittlung und die Kaufpreisverhandlungen zu finden.

Erzielen Sie mit uns den besten Preis für Ihr Unternehmen!

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